Fleetst Ratgeber
Ordnungsnummer oder Konzessionsnummer: Was gehört auf das Schild?
Im Alltag werden beide Begriffe oft vermischt. Für die sichtbare Fahrzeugkennzeichnung verwendet § 27 BOKraft den Begriff Ordnungsnummer.
Stand: · Fachinformationen, keine individuelle Rechtsberatung

Begriffe trennen
§ 27 BOKraft spricht von der Ordnungsnummer
Im Alltag wird häufig nach „Konzessionsnummer Taxi“ oder „Konzessionsnummer Mietwagen“ gesucht. Der Wortlaut des § 27 BOKraft bezeichnet die sichtbare Nummer am Fahrzeug jedoch als Ordnungsnummer, die von der Genehmigungsbehörde erteilt wird.
Verwenden Sie für die Personalisierung nicht irgendeine Nummer aus Ihren Unterlagen. Maßgeblich ist die Nummer, die Ihre Behörde für die Kennzeichnung des konkreten Fahrzeugs mitgeteilt hat.
Amtliche Quellen
Vor dem Kauf
Diese Unterlage sollten Sie zuerst prüfen
Legen Sie die behördliche Zuteilung neben den Bestellvorgang und übernehmen Sie die Schreibweise exakt. Ordnen Sie die Nummer dem richtigen Fahrzeug und der richtigen Fahrzeugart zu.
Wenn aus dem Schreiben nicht klar hervorgeht, welche Nummer auf das Schild gehört, fragen Sie die zuständige Genehmigungsbehörde. Fleetst kann die Nummer nicht aus einer Genehmigung ableiten oder behördlich bestätigen.
- Nummer direkt aus der behördlichen Mitteilung übernehmen.
- Taxi oder Mietwagen eindeutig zuordnen.
- Farbe und Ausführung kontrollieren.
- Unklare Nummern vor der Personalisierung behördlich klären.
Taxi und Mietwagen
Gleiche Grundmaße, unterschiedliche Farbkombination
Anlage 3 beschreibt die Taxi-Ausführung mit schwarzer Schrift auf gelbem Untergrund. Anlage 3a beschreibt die Mietwagen-Ausführung mit weißer Schrift auf blauem Untergrund.
Beide Anlagen nennen 150 × 70 mm sowie dieselben Schriftparameter. Die korrekte Farbauswahl ersetzt aber nicht die Kontrolle der konkret erteilten Ordnungsnummer.
Amtliche Quellen
Klar beantwortet
Häufige Fragen
Die wichtigsten Fragen vor Bestellung, Montage oder Abholung.
Die Begriffe werden umgangssprachlich vermischt. § 27 BOKraft bezeichnet die sichtbare Fahrzeugnummer als Ordnungsnummer.
